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   VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16.KS   

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VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16.KS (https://dejure.org/2018,48520)
VG Kassel, Entscheidung vom 19.12.2018 - 7 K 2906/16.KS (https://dejure.org/2018,48520)
VG Kassel, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 7 K 2906/16.KS (https://dejure.org/2018,48520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 BNatSchG, § 34 Abs. 1 BNatSchG
    Zum Verhalten von Limikolen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 2 L 153/13

    Windenergie und Vogelschutz

    Auszug aus VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16
    Als solche sind anerkannt: eine zwischengebietliche Barrierewirkung, welche die Brückenfunktion zwischen zwei Gebieten verhindert, eine Flugwegverlängerung aufgrund Meideverhaltens, wodurch es zu Nahrungsengpässen und einer erhöhten Sterblichkeit kommt (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.08.2010 - 8 A 4062/04 -, juris Rn. 148 ff.) sowie durch Barriereeffekte bedingte Funktionsverluste von Habitatflächen, beispielsweise weil An- und Abflugwege durch WEA blockiert werden (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.2016 - 2 L 153/13 -, juris Rn. 52).

    Anderenfalls käme es zu einem überzogenen, der Abwägung mit anderen geschützten Belangen kaum noch zugänglichen Gebietsschutz vor Projekten, die lediglich mittelbare Auswirkungen auf den Bestand und die Erhaltung der geschützten Arten haben (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.2016 - 2 L 153/13 -, juris Rn. 52).

    Denn obgleich auch Tierarten, welche vom Schutzzweck oder den Erhaltungszielen des Gebietes erfasst werden, "Bestandteile" des Gebiets sind, transportieren sie nicht gleichsam den Gebietsschutz mit sich in die Umgebung hinaus (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.2016 - 2 L 153/13 -, juris Rn. 61).

    Dabei sind Maßnahmen der Risikominimierung einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, juris Rn. 91; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.2016 - 2 L 153/13 -, juris Rn. 64; Lau in: Frenz/ Müggenborg, BNatSchG, § 44 BnatSchG Rn. 14).

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16
    Denn die Prüfung, ob eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos vorliegt, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Entscheidung prognostische Elemente enthält und rechenhaft handhabbare Verfahren fehlen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris Rn. 32; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2013 - 2 L 106/10, juris Rn. 20).

    Ob dem so ist, unterliegt vollständiger gerichtlicher Überprüfung (BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris Rn. 27).

    Nach allgemeinen Grundsätzen bleibt ebenfalls verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterworfen, ob der Behörde bei der Ermittlung und der Anwendung der von ihr aus dem Spektrum des Vertretbaren gewählten fachlichen Methode Verfahrensfehler unterlaufen, ob sie anzuwendendes Recht verkennt, von einem im Übrigen unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris Rn. 30).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16
    Dabei sind Maßnahmen der Risikominimierung einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, juris Rn. 91; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.2016 - 2 L 153/13 -, juris Rn. 64; Lau in: Frenz/ Müggenborg, BNatSchG, § 44 BnatSchG Rn. 14).

    Insofern bleibt für eine Einschätzungsprärogative kein Raum, soweit sich für die Bestandserfassung von Arten, die durch ein immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtiges Vorhaben betroffen sind, eine bestimmte Methode oder für die Risikobewertung ein bestimmter Maßstab durchgesetzt hat und gegenteilige Meinungen nicht mehr als vertretbar angesehen werden können (BVerwG, Urteil vom 21.1.2013 - 7 C 40/11 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, juris Rn. 67).

    Das Gericht hält die Berücksichtigung der genannten Aspekte trotz der Tatsache, dass das Tötungsverbot individuen- und nicht populationsbezogen ist (BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, juris Rn. 91; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.12.2013 - 9 A 1540/12.Z -, juris Rn. 9) für sachgerecht und legitim, weil auch das Bundesverwaltungsgericht einen Vergleich mit der Gefahr im allgemeinen Naturgeschehen anstellt (BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, juris Rn. 91).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16
    Der Behörde steht eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, die sich auf die Erfassung des Bestands der geschützten Arten und die Gefahren für diese Arten bei Realisierung des Vorhabens bezieht (BVerwG, Urteil vom 21.11.2013 - 7 C 40.11, juris; Urteil vom 27.06.2013 - 4 C 1.12, juris Rn. 14 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.12.2013 - 9 A 1540/12.Z, juris Rn. 18).

    Das Gericht bleibt aber verpflichtet zu prüfen, ob im Gesamtergebnis die artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausreichten, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (BVerwG, Urteil vom 27.06.2013 - 4 C 1/12 -, juris Rn. 16).

    In der Rechtsprechung wird grundsätzlich für naturschutzfachlich vertretbar gehalten, von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für den Rotmilan durch den Betrieb von WEA auszugehen, wenn der Abstand der jeweiligen WEA zu einem festgestellten Horst weniger als 1.000 m bzw. 1.500 m beträgt, es sei denn, eine orts- und vorhabenspezifische Raumnutzungsanalyse legt nachvollziehbar dar, dass das Tötungsrisiko im Prüfbereich nicht signifikant erhöht ist, etwa weil sich ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive und nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate in einem von der WEA entfernten Bereich befinden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, juris Rn. 94 , bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27.06.2013 - 4 C 1.12 -, juris Rn. 11; Hessischer VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 40).

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 9 A 1540/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen und Artenschutz

    Auszug aus VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16
    Der Behörde steht eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, die sich auf die Erfassung des Bestands der geschützten Arten und die Gefahren für diese Arten bei Realisierung des Vorhabens bezieht (BVerwG, Urteil vom 21.11.2013 - 7 C 40.11, juris; Urteil vom 27.06.2013 - 4 C 1.12, juris Rn. 14 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.12.2013 - 9 A 1540/12.Z, juris Rn. 18).

    Das Gericht hält die Berücksichtigung der genannten Aspekte trotz der Tatsache, dass das Tötungsverbot individuen- und nicht populationsbezogen ist (BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, juris Rn. 91; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.12.2013 - 9 A 1540/12.Z -, juris Rn. 9) für sachgerecht und legitim, weil auch das Bundesverwaltungsgericht einen Vergleich mit der Gefahr im allgemeinen Naturgeschehen anstellt (BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, juris Rn. 91).

    Für diesen ist anerkannt, dass bereits die signifikant erhöhte Wahrscheinlichkeit des Verlustes einzelner Rotmilane für das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG von Bedeutung ist und zur Versagung der Genehmigung führen kann (vgl. etwa: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.12.2013 - 9 A 1540/12.Z -, juris Rn. 7 ff.).

  • VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15

    ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERSTOß; BEWEISLAST; DARLEGUNGSLAST; SIGNIFIKANTE ERHÖHUNG

    Auszug aus VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16
    In der Rechtsprechung wird grundsätzlich für naturschutzfachlich vertretbar gehalten, von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für den Rotmilan durch den Betrieb von WEA auszugehen, wenn der Abstand der jeweiligen WEA zu einem festgestellten Horst weniger als 1.000 m bzw. 1.500 m beträgt, es sei denn, eine orts- und vorhabenspezifische Raumnutzungsanalyse legt nachvollziehbar dar, dass das Tötungsrisiko im Prüfbereich nicht signifikant erhöht ist, etwa weil sich ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive und nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate in einem von der WEA entfernten Bereich befinden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, juris Rn. 94 , bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27.06.2013 - 4 C 1.12 -, juris Rn. 11; Hessischer VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 40).

    In der Rechtsprechung ist nicht abschließend geklärt, ob ein Mindestabstand von 1.000 m oder von 1.500 m als anerkannter Stand der Wissenschaft anzunehmen ist (für letzteres: Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2016 - 22 BV 15.2003 -,juris Rn. 37; VG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2018 - 28 K 963/17 -, juris Rn. 84; wohl auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2018 - 3 M 286/15 -, juris Rn. 84; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 05.02.2018 - 4 B 127/17 -, juris Rn. 14; für nur 1.000 m: Hessischer VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 40; wohl auch: VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, juris Rn. 150).

    Insofern schließt sich der Kammer der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 41) an, wonach beanstandete Verstöße gegen den Leitfaden dazu führen, dass die Unterlagen zur Darlegung ungenügend sind, wenn die im Leitfaden vorgesehenen und in der Untersuchung fehlenden Erfassungen nicht durch andere Unterlagen bzw. weitere behördliche Erkenntnisse ergänzt werden.

  • BVerwG, 17.06.2003 - 4 B 14.03

    Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe; Außenbereichsvorhaben;

    Auszug aus VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16
    Die Klägerin konnte ihr Klagebegehren wegen der fehlenden Spruchreife, die auf den naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum des Beklagten zurückzuführen ist, beschränken, § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17.06.2003 - 4 B 14/03 -, juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2013 - 12 ME 37/13 -, juris Rn. 14 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.06.2014 - 22 B 13.1358 -, juris Rn. 42, 44; Schmidt in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 113 Rn. 41, 47, 50.; Decker in: BeckOK VwGO, 46. Edition, Stand: 01.07.2018, § 113 VwGO Rn. 73).

    Die Mitwirkungsbefugnis nach § 36 BauGB beschränkt sich nämlich auf die genannten bauplanungsrechtlichen Vorschriften und hat keine Bedeutung für darüber hinausgehende Fragen, etwa des Bauordnungsrechts oder des Atomrechts (BVerwG, Beschluss vom 17.06.2003 - 4 B 14/03 -, juris Rn. 6 f.).

    Es dürfte darüber hinaus ohnehin eine erneute Beteiligung der C. vorzunehmen sein, sobald der Beklagte vertieft ermittelt hat (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17.06.2003 - 4 B 14/03 -, juris Rn. 8).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09

    Aktivlegitimation einer GbB im Windkraftanlagenstreit; Artenschutz

    Auszug aus VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16
    In der Rechtsprechung wird grundsätzlich für naturschutzfachlich vertretbar gehalten, von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für den Rotmilan durch den Betrieb von WEA auszugehen, wenn der Abstand der jeweiligen WEA zu einem festgestellten Horst weniger als 1.000 m bzw. 1.500 m beträgt, es sei denn, eine orts- und vorhabenspezifische Raumnutzungsanalyse legt nachvollziehbar dar, dass das Tötungsrisiko im Prüfbereich nicht signifikant erhöht ist, etwa weil sich ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive und nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate in einem von der WEA entfernten Bereich befinden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, juris Rn. 94 , bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27.06.2013 - 4 C 1.12 -, juris Rn. 11; Hessischer VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 40).

    Hierzu gehören auch fachgesetzliche Anforderungen wie der Artenschutz (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, juris Rn. 42; Mitschang/ Reidt in: Battis/ Krautzberger/ Löhr, BauGB, 13. Auflage, § 35 BauGB Rn. 83), welcher sich u. a. im hier maßgeblichen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG manifestiert.

  • VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17

    Weiterer Eilantrag gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt

    Auszug aus VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16
    In der Rechtsprechung ist nicht abschließend geklärt, ob ein Mindestabstand von 1.000 m oder von 1.500 m als anerkannter Stand der Wissenschaft anzunehmen ist (für letzteres: Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2016 - 22 BV 15.2003 -,juris Rn. 37; VG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2018 - 28 K 963/17 -, juris Rn. 84; wohl auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2018 - 3 M 286/15 -, juris Rn. 84; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 05.02.2018 - 4 B 127/17 -, juris Rn. 14; für nur 1.000 m: Hessischer VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 40; wohl auch: VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, juris Rn. 150).

    Die maßgeblichen methodischen Vorgaben für Hessen finden sich insoweit im o. g. Leitfaden "Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen", dort wiederum vor allem in Anlage 6 (S. 67 ff.) und im "Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen" (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 2. Fassung, Mai 2011, im Folgenden: Artenschutzleitfaden) sowie in den Abstandsempfehlungen des LAG VSW (vgl.: VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, juris Rn. 144).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2010 - 8 A 4062/04

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheids

    Auszug aus VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16
    Es ist anerkannt, dass auch außerhalb eines Schutzgebietes liegende WEA erhebliche Beeinträchtigungen für dort lebende (Vogel-)Arten darstellen können, wenn sie sich aufgrund örtlicher Nähe auf den Schutzzweck des Gebietes auswirken können (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 M 154/12 -, juris Rn. 26; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.08.2010 - 8 A 4062/04 -, juris Rn. 117 ff.).

    Als solche sind anerkannt: eine zwischengebietliche Barrierewirkung, welche die Brückenfunktion zwischen zwei Gebieten verhindert, eine Flugwegverlängerung aufgrund Meideverhaltens, wodurch es zu Nahrungsengpässen und einer erhöhten Sterblichkeit kommt (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.08.2010 - 8 A 4062/04 -, juris Rn. 148 ff.) sowie durch Barriereeffekte bedingte Funktionsverluste von Habitatflächen, beispielsweise weil An- und Abflugwege durch WEA blockiert werden (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.2016 - 2 L 153/13 -, juris Rn. 52).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 3 M 286/15

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 2 M 154/12

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LC 72/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Zulässigkeit

  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

  • VG Hannover, 22.11.2012 - 12 A 2305/11

    Verstoß gegen das Tötungsverbot bei Betrieb einer Windenergieanlage mit einem

  • VGH Bayern, 27.05.2016 - 22 BV 15.2003

    Brutvorkommen des Rotmilans und Windkraft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen; Schriftsatznachlass

  • VG Kassel, 14.12.2018 - 7 L 768/18

    Windenergie; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Mindestabstand

  • BVerwG, 26.02.2008 - 7 B 67.07

    Windenergieanlage in Vogelschutzgebiet?

  • VG Düsseldorf, 07.03.2018 - 28 K 963/17

    Rotmilan Abschaltalgorithmus Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative

  • OVG Sachsen, 05.02.2018 - 4 B 127/17

    Festsetzung von Abschaltzeiten; Windkraftanlage; Vogelschutz; Rotmilan;

  • VG Regensburg, 08.03.2018 - RO 7 K 17.1208

    Entprivilegierung von Windkraftanlagen, Abstandsbemessung nach sog.

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

  • EuGH, 22.03.2017 - C-124/16

    Tranca - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen

  • VGH Bayern, 24.09.2007 - 14 B 05.2149

    Bauplanungsrecht: Raumbedeutsame Windkraftanlage // Raumbedeutsame

  • VGH Hessen, 13.08.2020 - 4 B 1936/20
    Der Bezug des Antragstellers auf ein Urteil des Verwaltungsgericht Kassel vom 19. Dezember 2018 (Az. 7 K 2906/16, juris) führt ebenfalls nicht zum Erfolg der Beschwerde.
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